Kinder mit besonderen Bedürfnissen haben ein Recht auf Teilhabe am Schulunterricht. Schulassistentinnen leisten individuell angepasste Unterstützungsleistungen, sowohl in Form von 1:1 Betreuung einzelner Kinder oder einer Gruppe von mehreren Kindern. Die Aufgaben reichen von pflegerisch bzw. therapeutisch/funktionaler Unterstützung hin zu erzieherischer, individueller lernbegleitender sowie partizipationsunterstützender Assistenzleistung.